mecklenburg-vorpommern

windpark kladrum

Kladrum zählt zu einem der größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Rund 60 Anlagen erzeugen hier grünen Strom, sieben davon hat naturwind projektiert. Die ersten vier wurden 2011 in Betrieb genommen. 2021/22 wurden drei weitere, von naturwind geplante Anlagen im Osten des Windparks gebaut. Diverse Projektierer - auch naturwind - beschäftigen sich zudem mit dem so genannten Repowering, also dem Rückbau älterer kleinerer Anlagen und deren Ersatz durch größere und leistungsstärkere Windräder. naturwind projektiert derzeit insgesamt zwölf Anlagen innerhalb des Windeignungsgebietes Kladrum neu und will dafür bis 26 Altanlagen abreißen. 

 

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Projektstatus

Inbetriebnahme 2011
Inbetriebnahme Kladrum-Ost 2022

Anlagentyp

4 Enercon E-70
3 Nordex N-131

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Projektstatus

Genehmigungsverfahren Kladrum-West Genehmigungsverfahren Kladrum-Mitte
Genehmigungsverfahren Kladrum-Repowering Genhmigungsplanung Kladrum-Repowering II

Repowering

Rückbau 2 Altanlagen / Neubau 1 Nordex N-149
Rückbau 10 Altanlagen / Neubau 4 Nordex N-163
Rückbau 11 Altanlagen / Neubau 4 Nordex N-163 Rückbau 3 Altanlagen / Neubau 3 Vestas V-162

Leistung

9,2 MW (in Betrieb)
9,9 MW (in Betrieb)
5,7 MW (beantragt)
22,8 MW (beantragt)
27,2 MW (beantragt)
21,6 MW (in Planung)

Projektpartner

wpd onshore
MBBF
Rheinenergie

Genehmigungsverfahren für Kladrum-West 

Im westlichen Bereich des Windparks plant naturwind den Bau eines weiteren Windrades. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren für den Bau eines Windrades vom Typ Nordex N-149 mit 5,7 MW Leistung. Im Zuge der Errichtung des Windrades werden zwei Altanlagen abgebaut.

Genehmigungsverfahren für Kladrum-Mitte

Insgesamt zehn Anlagen sollen im Repowering-Projekt Kladrum-Mitte zurückgebaut werden. Die Altanlagen werden durch vier moderne Windräder ersetzt. Geplant sind hier ebenfalls Anlagen des Herstellers Nordex. Die N-163 haben bei 246 Metern Gesamthöhe jeweils 5,7 MW Leistung und gehören damit zu den leistungsstärksten Windenergieanlagen im Binnenland. Für das Repowering-Projekt wurde 2021 der Genehmigungsantrag eingereicht. 

Genehmigungsverfahren für Kladrum-Repowering

Ein weiteres Repowering-Projekt plant naturwind im Osten des Windeignungsgebietes Kladrum. Hier sollen 11 Altanlagen abgerissen und durch vier neue Windräder ersetzt werden. Hier sind ebenfalls Anlagen vom Typ Nordex N-163 geplant. 

Genehmigungsplanung für Kladrum-Repowering II

In einem zweiten Bauabschnitt plant naturwind ein weiteres Repowering-Projekt im Osten des Windeignungsgebietes. Hier sollen 3 Altanlagen abgerissen und drei neue Anlagen vom Typ Vestas V-162 gebaut werden. Der Genehmigungsantrag soll im Herbst 2023 gestellt werden.  

Standort

Der Windpark Kladrum liegt zwischen Schwerin und Parchim in der Gemeinde Zölkow, südlich der Orte Kladrum und Zölkow. 

Weitere informationen

Betrachtungen zum Thema Lärm

Wir wurden von Anwohnern auf Beeinträchtigungen durch Schall angesprochen. Im Windpark Kladrum liegt aufgrund der hohen Vorbelastung und der Größe des bebauten Gebietes tatsächlich eine besondere Schallsituation vor. An einigen Wohngebäuden in den angrenzenden Ortslagen liegen Überschreitungen der für den Nachtzeitraum zulässigen Immissionsrichtwerte vor. Diese Überschreitungen entstehen hier schon alleine durch die im Windpark Kladrum bereits vorhandenen Windräder. Und zwar aufgrund der Umstellung der Berechnungsmodalitäten auf das sogenannte Interimsverfahren, das in den Schallberechnungen Erhöhungen der Immissionspegel um 1,5 bis 3 dB(A) bringt. 

 

Aufgrund der damit schon vorliegenden rechnerischen Überschreitungen, die nur durch eine Schallreduktion der vorhandenen Windenergieanlagen gemindert werden könnten, sind weitere Windräder in Kladrum nur auf Basis der Analyse des sogenannten Einwirkbereiches im Sinne der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Kap. 2.2.a, möglich. Das bedeutet: Wenn aufgrund der Vorbelastung durch Bestandsanlagen eine unzulässige Überschreitung der Immissionsrichtwerte vorliegt, kann eine Genehmigung von neu geplanten Anlagen nur dann erfolgen, wenn die geplanten Anlagen keinen Beitrag zum Schall leisten und nicht mehr auf die von Überschreitung betroffenen Immissionspunkte einwirken. Nach der TA Lärm liegen betroffene Immissionspunkte außerhalb des Einwirkbereiches, wenn der Immissionspegel je geplanter Anlage an den von Überschreitungen betroffenen Immissionspunkten mind. 10 dB(A) unterhalb des jeweils geltenden Richtwertes liegt. In Mecklenburg-Vorpommern gilt hierfür ein noch strengerer Ansatz. Hier muss der Richtwert um mind. 15 dB(A) unterschritten werden.

 

Neue Windenergieanlagen sind zulässig, wenn jede einzelne Anlage für sich die Richtwerte an allen betrachteten Wohngebäuden (Immissionsorten), bei denen eine Überschreitung der Richtwerte durch die Vorbelastung besteht, um mindestens 15 dB(A) unterschreitet und sie somit keinen relevanten Schallbeitrag leisten. Die Unterschreitung der Richtwerte um 15 dB(A) kann dadurch sichergestellt werden, dass der Betrieb neuer Windenergieanlagen während des Nachtzeitraums gedrosselt wird. Die Anlagen drehen dann langsamer, was zu einer Reduzierung ihres Schallleistungspegels führt. Perspektivisch wird sich die Lärm-Vorbelastung durch den Abbau der Altanlagen reduzieren. 

Menschen hören einem Vortragenden zu, einer blickt in die Kamera.

Nächtliches Dauerblinken im Windpark wird abgeschaltet

Windräder dürfen künftig nachts nicht mehr blinken. Dann müssen Windparks mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein - auch der Windpark Kladrum. Das heißt, Windräder blinken nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Durch den Einsatz von Radaranlagen und Transpondern soll dies ermöglicht werden. Experten gehen davon aus, dass die nächtliche Befeuerung dann zu rund 90 Prozent ausgeschaltet sein wird. Die Nachtkennzeichnung dient dazu, dass Flugzeuge Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, als Hindernisse erkennen. 

 

Die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde bereits mehrfach verlängert.  Die Technik für die Ausstattung von Windparks mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist inzwischen zwar vorhanden, allerdings schaffen es die zugelassenen Hersteller nicht, kurz- bis mittelfristig alle Neu- und Bestands-Windparks in Deutschland mit der Technik auszurüsten. 

UNSERE LEISTUNGEN

Standortprüfung 100%
Flächensicherung 100%
Projektierung 100%
Genehmigung 100%

Mit den inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen Teilhabemodellen werden die Einnahmen aus der Windenergie künftig auch im Windpark Kladrum gerechter verteilt.

Gesine Markwardt, Projektfinanzierung und Teilhabe naturwind

Weitere Windparks in der Region

Windpark Dargelütz

Windpark Siggelkow

Windpark Alt Zachun-Bandenitz

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"